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BVerwG, 08.01.1998 - 9 B 1210.97 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Zugänglichkeit einer Klärung des Bestehens eines politischen Verfolgungsrisikos im Revisionsverfahren
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 24.09.1997 - 25 B 95.35947
- BVerwG, 08.01.1998 - 9 B 1210.97
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 06.10.1997 - 9 B 803.97
Auszug aus BVerwG, 08.01.1998 - 9 B 1210.97
Die Frage, ob die bloße Asylantragstellung für den Kläger bei der Rückkehr nach Togo "ein politisches Verfolgungsrisiko im Sinne des § 51 Abs. 1 AuslG" darstellt und ob er deshalb "mit menschenrechtswidriger Behandlung" rechnen muß, ist eine von den Tatsacheninstanzen zu beantwortende Frage tatsächlicher Art, die einer Klärung im Revisionsverfahren nicht zugänglich ist (vgl. hierzu im einzelnen Beschluß des Senats vom 6. Oktober 1997 in dem Verfahren BVerwG 9 B 803.97 zu entsprechendem Vorbringen der Prozeßbevollmächtigten des Klägers).